Einbürgerungstest erforderlich für Absolventen einer Auslandsschule?

Ich erfülle alle Voraussetzungen bis auf den Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Das Landratsamt Böblingen hat von mir das Ablegen des Einbürgerungstests verlangt, obwohl ich Absolvent einer deutschen Auslandsschule bin. Die Behörde hat mein Zeugnis nicht anerkannt, weil darin die Fächer Gemeinschaftskunde und Geschichte nicht aufgeführt sind. Ist das eine stichhaltige Begründung? Sollte ich mich in diesem Fall beim Vorgesetzten beschweren?

Wir hatten diese Fächer nicht gesondert, sondern im Rahmen des Deutschunterrichts. Deshalb habe ich meine Schule höflich um eine Bescheinigung gebeten, dass diese Fächer unterrichtet wurden. Zu meiner Überraschung erhielt ich die Antwort, dass die KMK als fachliche Aufsichtsbehörde kürzlich mitgeteilt habe, dass sie keine Bescheinigungen darüber ausstellen dürfe. Kann die KMK das verbieten? Schließlich ist es die Aufgabe der Ausländerbehörde, diese Information zu berücksichtigen oder nicht. Kann man gegen dieses Verbot rechtlich vorgehen?

Pragmatisch habe ich trotzdem den Einbürgerungstest abgelegt und warte nun auf das Ergebnis. Die Ineffizienz der Testauswertung ist ein anderes Thema, über das ich einen weiteren Beitrag schreiben könnte! Ich möchte diese Fragen aus idealistischen Gründen und vielleicht für andere Betroffene klären.